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OV Liebenau - Aktuell
Informationen zur Arbeit der SPD-Liebenau nach der Kommunalwahl 2011 gibt es im neuen Dreschflegel
Hier geht es zum aktuellen Dreschflegel
Insa Höltke
Was wird aus der Schullandschaft in Niedersachsen?
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 gibt es ab der 5. Klasse eine neue „Oberschule“ mit zwei Angebotsprofilen. Danach besteht die Möglichkeit, Haupt-und Realschule zu einer Oberschule zu vereinen und wenn vom Schulträger gewünscht, durch ein Gymnasialangebot zu erweitern. Ohne gymnasiales Angebot kann die neue Schulform mindestens zweizügig, mit gymnasialem Angebot mindestens dreizügig geführt werden. Demnach wären folgende Schulformen möglich:
-mindestens dreizügige Oberschule mit Gymnasialangebot
-mindestens zweizügige Oberschule ohne Gymnasialangebot
Die Oberschule bietet eine Mischung aus integrativen und kooperativen pädagogischen Ansätzen. In Deutsch, Englisch und Mathematik soll nach Leistung differenziert werden, in allen anderen Fächern soll es möglich sein, jahrgangsübergreifend alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten.
Die Oberschule ist als teilgebundene Ganztagsschule geplant, die zum Teil verpflichtenden Nachmittagsunterricht vorhält und zur Umsetzung zusätzliche Lehrerstunden benötigt, die vom Land bereit gestellt werden müssen. Jede Oberschule erhält sonderpädagogisches Fachpersonal. Die Klassengrößen werden gesenkt, die Anzahl von 28 Kindern darf nicht überschritten werden.
Die Oberschule ergänzt die zusammengefassten Haupt- und Realschulen. Schulträger können weiterhin selbstständige Haupt- und Realschulen führen. Sie sind berechtigt, aber nicht verpflichtet eine Umwandlung vorzunehmen.
Mit der Einrichtung von Oberschulen reagiert das Land Niedersachsen auf den demographischen Wandel, der sich besonders gravierend im ländlichen Raum bemerkbar macht. Dem Wunsch vieler Eltern, ihren Kindern die Option zum Abitur zu ermöglichen, soll entsprochen werden. Wichtig bleibt auch zukünftig eine höchstmögliche Durchlässigkeit und der Erhalt des freien Elternwillens.
Die vom Land beschlossene Schulreform bietet dem Landkreis, der vom demographischen Wandel nicht unerheblich betroffen ist, vermutlich größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung der zukünftigen, möglichen Schullandschaft. Samtgemeinden, die schon jetzt ein breitgefächertes Schulangebot an einem Standort und genügend Schülerinnen und Schüler vorhalten können, sind klar im Vorteil und können, wenn sie denn wollen, zu gegebener Zeit eine Oberschule einrichten. Trotzdem wird auch die Einrichtung der Oberschule nicht verhindern können, dass der ein oder andere Sekundarschulstandort nicht zu halten sein wird. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die Schülerzahlen im Landkreis die Einrichtung von gymnasialen Zweigen an Oberschulen zulassen und wie sich die Reform im ländlichen Raum insgesamt auf die Gymnasien auswirken wird.
Fazit: Ein erster Schritt in die richtige Richtung, wobei man deutlich darauf hinweisen muss, dass die integrativen pädagogischen Ansätze eindeutig zu kurz kommen und das Kind einfach nur einen anderen Namen erhält, die Kooperative Gesamtschule wird umbenannt in Oberschule. Die Ergänzung des Schulangebotes durch Integrierte Gesamtschulen bleibt speziell im ländlichen Raum weiterhin schwierig und ist mit Beibehaltung der Fünfzügigkeit von der Landesregierung eindeutig nicht gewollt.
Insa Höltke















